Neue Regelungen bei der Registrierung einer Gesellschaft in Russland

Ab dem 1. Oktober 2018 muss es bei Vorhandensein von den Fehlern in der Erledigung oder des unvollständigen Satzes der Dokumente, die auf die staatliche Registrierung gereicht sind, die Verwaltungsgebühr, nicht zahlen. Der Antragsteller ist ab dem Tag der Annahme des Steueramt Russlands des Berichtes über die Absage in der staatlichen Registrierung, zusätzlich einmalig im Laufe von 3 Monaten berechtigt, die für die staatliche Registrierung notwendigen Dokumente ohne nochmalige Bezahlung der Verwaltungsgebühr vorzustellen.
Auch haben die Veränderungen die Information über die Staatsregistrierung betroffen.
Ab dem 1. Oktober 2018 wird auf der Webseite Steueramt Russlands die Möglichkeit erscheinen, zu prüfen, ob in die Steuerbehörde die Dokumente für die Registrierung in Bezug auf irgendwelche Rechtsperson oder den Unternehmer, mittels der Erledigung der Bestellung und des Erhaltens solcher die Informationen in Form von den Mitteilungen auf E-Mail vorgestellt sind. In diesem Fall kommt der Antragsteller im Voraus in die Lage, in die Steuerbehörde des Einwands bezüglich der bevorstehenden Eintragung der Daten in Staatsregister zu richten.
(Das Gesetz von 30.10.2017 N 312-FS und den Befehl des Finanzministeriums Russlands von 20.04.2018 N 86н)

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