Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiter in Russland

Ausländische Bürger, die in Russland für eine Erwerbstätigkeit einreisen, müssen über eine Arbeitserlaubnis (разрешение на работу) verfügen (Art. 13 des Gesetzes über Ausländerrecht vom 25.07.2002).
Eine Arbeitserlaubnis muss erhalten werden, wenn ein Ausländer nicht nur als einen Arbeitnehmer nach einem Arbeitsvertrag, sondern auch als Auftragnehmer nach einem Dienstleistungsvertrag oder selbständiger Unternehmer in Russland tätig ist. Auf Grund einer erteilten Arbeitserlaubnis darf ein ausländischer Bürger ein Arbeitsvisum bekommen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und eines Arbeitsvisums erfolgt auf der Grundlage von staatlich festgelegten Quoten (Regierungsverordnung Nr. 782 vom 30.10.2002).
Arbeitserlaubnis müssen u.a. ausländische Bürger, die Geschäftsführer, Vorstandmietglieder von Tochtergesellschaften/Jointventure in Russland sowie Filialenleiter und andere ausländische Mitarbeiter sind, bekommen.
Nach dem Art. 13 Abs. 4 des Gesetzes über Ausländerrecht bestehen Ausnahmen nur für ausländische Mitarbeiter diplomatischer Missionen, deren Hauspersonal, bestimmte Lehrkräfte, Ausländer mit zeitweiliger oder ständiger Aufenthaltserlaubnis, akkreditierte Journalisten sowie Mitarbeiter ausländischer juristischer Personen, welche nach Russland gelieferte Ausrüstung montieren, Garantiereparaturen durchführen oder sonstige Servicearbeiten an früher gelieferter Ausrüstung durchführen.
Eine Arbeitserlaubnis wird für ein Jahr erteilt. Staatliche Grbühr betragt 8000 Rubel. Das ganze Verfahren dauert mehr als 3 Monaten.
Ein inländischer Arbeitgeber (auch Besteller von Dienstleistungen und Arbeiten) des ausländischen Arbeitnehmers muss folgende Stufen für die Erhaltung einer Areitserlaubnis (für Moskau) durchgehen:
1. Beantragung eines ausländischen Personal an eine entsprechende territoriale Behörde des russischen Arbeitsministeriums in eines lokalen Beschäftigungsamt.
2. Beantragung für Beschäftigungserlaubnis (разрешение на привлечение иностранной рабочей силы) und Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer in das Moskauer Migrationsabteilung beim Ihnenministerium.
3. Aushändigung einer Beschäftigungserlaubnis und Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Arbeitnehmer im Moskauer Migrationsabteilung beim Ihnenministerium.
Für das nächste Jahr muss Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis für ausländischen Bürger wieder nach dem o.g. Verfahren bekommen.
Wichtig ist: eine Gesellschaft, die ausländischen Personal anstellt, muss Arbeistquoten für das kommende Jahr bis 1. Mai des laufendes Jahres beantragen. Arbeitserlaubnis wird nur nach der bestellten Quoten erteilt.
Für die Beschäftihung ohne Arbeitserlaubnis ist für Arbeitgeber erhebliche Strafen vorgesehen.
Ab 2010 gilt auch das vereinfachte Verfahren des Erhaltens der Arbeiterlaubnis für die hochqualifizierten Fachkräfte (WKS), d.h. der ausländischen Bürger, die das Gehalt nicht weniger 2 Millionen Rubeln pro Jahr in Russland bekommen. Sie werden von der Beantragund ins Beschäftigungsamt und auch von den Arbeitsquoten befreit. Das Verfahren des Erhaltens der Arbeiterlaubnis im Migrationsdienst der Russischen Föderation beträgt 2 Wochen. Die Arbeitserlaubnis wird dem ausländischen Mitarbeiter auf 3 Jahre ausgegeben. Auf diesem Grund kann er sich das Arbeitsvisum für 3 Jahre aufmachen.

von Andrey Nikischenko, 2018
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