Besonderheiten beim Abschluss eines Außenhandelsvertrages

Beim Abschluss eines Außenhandelsvertrages muss man die folgenden Besonderheiten beachten:
Der Außenhandelsvertrag muss man in einer Schriftform abgeschlossen. Nach dem Art. 161 Zivilgesetzbuches der RF (ZGB) muss der Vertrag zwischen juristischen Personen in einer einfachen Schriftform abgeschlossen.
Der Vertrag soll von den bevollmächtigten Personen unterschrieben werden, die berechtigt sind, die Verträge im Namen und auf Rechnung der juristischen Person zu schließen. Der Vertrag wird vom Firmenstempel der juristischen Person versichert. Zur Vermeidung der möglichen Meinungsverschiedenheiten aus dem Text des Vertrages ist notwendig, jede Seite des Vertrages zu paraphieren.
Die Bedingungen des Außenhandelsvertrages
Nach der Art. 432 ZGB ist der Vertrag abgeschlossen, wenn zwischen den Vertragsseiten das Abkommen nach allen wesentlichen Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Gesetzgebung sieht unter den wesentlichen Bedingungen die Bedingungen über den Gegenstand des Vertrages, der Bedingung, die im Gesetz oder anderem Rechtsakten wie wesentlich oder notwendig für die Verträge der gegebenen Art genannt sind, sowie alle jenen Bedingungen vor, bezüglich deren nach dem Antrag einen der Seiten das Abkommen erreicht sein soll.
In einem Kaufaußenhandelsvertrag können Vertragsparteinen die folgenden Bedingungen bestimmen:
– Vertragsgegenstand
– Lieferungsbedingungen
– Zahlungsbedingungen
– Qualität der Ware
– Verpackung und Markierung
– Übernahname der Waren
– Expertise
– Eigentum an der Ware
– Garantiefrist
– Anwendbares Recht und Arbitrage
Die o.g. Bedingungen in Kürze:
Vertragsgegenstand
Die vorliegende Bedingung enthält die Benennung oder die Beschreibung der übergebenen Ware. In der Bedingung kann auch die Hinweis auf die Anlage oder die Spezifikation, in der die Waren, die dem Käufer übergeben werden angegeben sind, im Falle sein, wenn im Vertrag, sie aufzuzählen nicht rational wäre.
Lieferungsbedingungen
Die Lieferungsbedingungen werden, der in der Regel, nach der internationalen Handelsregelungen INCOTERMS 2010. Die vorliegenden Regelungen helfen den Seiten des Vertrages, die Differenzen, die mit den Bedingungen der Warenlieferung verbunden sind, zu vermeiden. Alle notwendigen Etappen der Lieferung und Übergabe der Ware, solche wie den Vertragsabschluß der Beförderung und der Versicherung, die Warenlieferung, den Übergang der Risiken, die Benachrichtigung von die Lieferung, die Verteilung der Kosten anpassen, die Prüfung der Verpackung usw., wird durch INCOTERMS geregelt.
Zahlungsbedingungen
Die Seiten können eine beliebige Form der Bezahlung für die Ware, zum Beispiel die Teil- oder volle Vorauszahlung wählen. Die Bedingungen der Bezahlung hängen, in der Regel, von der Dauer der Beziehungen der Partner ab. Die Seiten wünschen gegen die möglichen Verstöße nach der termingemäßen Bezahlung des Vertrages versichert zu werden. Es kann die Bezahlung der Ware aufgrund des Akkreditivs oder inkasso auch vorgesehen werden. Diese Methode verteuert aber die Lieferung, da die Bank eine Kommission für die Eröffnung eines Akkreditivs nimmt. Der Warenpreis kann unmittelbar im Vertrag oder in der Anlage/Spezifikation angegeben werden.
Qualität der Ware
Die Qualität der Ware soll den Normen des Landes des Käufers entsprechen. Gewöhnlich, der Verkäufer übergibt dem Käufer die Qualitätszertifikate für Ware, die die Konformität der Ware den Normen des Landes des Käufers bestätigen. Die Pflicht, Ware zu zertifizieren, trägt, in der Regel, der Verkäufer, doch hat im Vertrag die Seite, die für die Zertifizierung verantwortlich ist, aufzuzeigen.
Verpackung und Markierung
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware wie es sich gehört eingepackt und markiert zu liefern. Es existieren die Forderungen zur Verpackung und der Markierung für die bestimmten Arten der Waren oder der Produktion, die der Verkäufer beachten soll. Der Verkäufer haftet für die unpassende Qualität der Verpackung der Ware, im Falle seiner Beschädigung.
Übernahname der Waren
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu übernehmen und über dem Verkäufer von der Annahme der Ware zu informieren, und im Falle der unpassenden Qualität oder der Menge der Ware sofort in Kenntnis zu setzen. Die Gesetzgebung stellt eine bestimmte Frist für die Benachrichtigung von den Mängeln der Ware 2 Jahre vor, wir beraten deshalb, solche Frist unmittelbar im Vertrag zu bestimmen.
Expertise
Die Bedingung ist mit der Annahme der Ware verbunden. Die Seiten sollen den unabhängigen Experten, im Falle des Entstehens der Streite nach den Mängeln der Ware bestimmen. Es kann die Experten der Industrie- und Handelskammer oder andere unabhängige Organisation sein.
Eigentum an der Ware
Die Seiten im Vertrag können den Moment des Übergangs des Eigentumsrechtes an die Ware, zum Beispiel vom Moment der Bezahlung des Preises für die Ware bestimmen. Nach dem Art. 223 ZGB entsteht das Eigentumsrecht auf die Sache beim Käufer vom Moment ihrer Übergabe, wenn anderes vom Vertrag nicht vorgesehen ist. Falls der Vertrag anderes vorsieht, so ist der Käufer nicht berechtigt über die Ware zu verfügen, bis den Vertragsbedingungen das Eigentumsrecht ihm übergehen wird.
Garantiefrist
Der Verkäufer oder der Hersteller der Ware stellt eine Garantiefrist für Ware, im Laufe von der der Käufer der Ware berechtigt ist, sich auf an ihn im Falle des Bruches der Ware in Zusammenhang mit seiner unpassenden Qualität zu wenden.
Anwendbares Recht und Arbitrage
Die Bedingung ist wichtig im Außenhandelsvertrag, da sich die Seiten des Vertrages in verschiedenen Staaten befinden und infolge der Besonderheit des nationalen Rechtes und der Handelsbräuche können nach verschiedenen Vertragsbedingungen erläutern. Wir empfehlen, in der Vermeidung der möglichen Missverständnisse, das Recht anzuwenden, welchen Landes wird zum Vertrag verwendet sein. Es kann das Recht des Landes des Verkäufers oder des Käufers, sowie des dritten Landes sein. Außerdem muss man im Vertrag das Gericht, das berechtigt, die möglichen Streite vertragsgemäß zu erlauben, sowie das Ort des Gerichtes bestimmen.Die Seiten sind berechtigt, außer den staatlichen Gerichten/Schiedsgerichte auch das Schiedsgericht in anderem Staat, verschieden vom Staat der Seiten des Vertrages zu wählen.
Man muss bemerken, dass Russland nicht mit allen Staaten das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Gerichtsurteile. Im Fall des Beschlusses im Land, von dem Russland das Abkommen nicht hat, kann der Streit vom Gericht im Wesentlichen betrachtet werden.

von Andrey Nikischenko, 2018
Das Merkblatt ist nur für eine allgemeine Information. Ich stehe Ihnen immer gerne zur Verfügung für weitere Fragen.