Die Änderungen des russischen Zivilgesetzbuches in 2013

von Andrej Nikishenko, LL.M.
21.07.2013

Zur Zeit laufen in der Russischen Föderation die Änderungen des Zivilgesetzbuches. Zwei Gesetze über die Änderungen ins Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (weiter: „ZGB RF“) sind vor kurzem unterschrieben, die ab dem 1. September und am 1. Oktober 2013 entsprechend in Kraft treten.
Die Änderungen in ZGB RF sind ab dem 01. September 2013
Sie werden vom Föderales Gesetz von 07.05.2013 N 100-FS „Über die Änderungen in die Unterabschnitte 4 und 5 Abteilungen I des ersten Teiles und den Artikel 1153 des dritten Teiles des
Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ (weiter – „das Gesetz“) eingeführt. Die Änderungen betreffen die folgenden Vorschriften:
Die Abwicklung der Geschäfte
Wird bestätigt, dass das Schweigen kein Einverständnis auf die Abwicklung des Geschäftes ist, wenn anderes vom Gesetz nicht bestimmt ist. So sollen alle Geschäfte nach der allgemeinen Regel nach dem russischen Recht, wie auch früher, schriftlich abwickeln.
ZGB RF enthält jetzt die zwingende Norm über die obligatorische schriftliche Schriftform der außenwirtschaftlichen Geschäfte nicht mehr. Es bestätigt, dass die Geschäfte durch elektronische Kommunikationsmittel abwickeln können.
Das Abstreiten der Geschäfte
Die Verjährungsfrist in ein Jahr ist auf den Forderungen in der staatlichen Registrierung oder der notariellen Beglaubigung eines Geschäftes bestimmt (der Punkt 4 Art. 165 ZGB RF).
Im Unterschied zu den vorhergehenden Vorschriften des Zivilgesetzbuches sind Geschäfte nach der allgemeinen Regel abstreitende, und nicht nichtige. So ist die Norm, entsprechend der das Geschäft, das die Forderungen eines Gesetzes oder anderen Rechtsvorschriften verletzt, ist abstreitend (der Punkt 1 Art. 168 ZGB RF).
Das Verbot bestimmt, Personen dürfen abstreitende Geschäfte als ungültig nicht anerkennen, die das früher gebilligt haben oder mit ihren Handlungen beabsichtigt haben zu erfüllen. Dies schafft die große Stabilität der Wirtschaftsverkehr und verringert die Risiken der Unzuverlässigkeit von Vertragsseiten.
Das Gesetz hat die Vorschrift über die Verjährungsfrist für die Anerkennung des Geschäftes ungültig ergänzt. Im Punkt 1 Art. 181 ZGB RF in der Redaktion des Gesetzes ist angewiesen, dass die bestimmte Verjährungsfrist in drei Jahre auf Anspruch der dritten Person vom Moment gilt, von dem diese Person erkannt hat oder sollte über den Anfang der Erfüllung solchen Geschäftes erkennen. Das Gesetz stellt aber fest, dass die max. Verjährungsfrist jedenfalls 10 Jahre ab Tag des Beginns der Erfüllung des Geschäftes nicht übertreten kann.
Die Beschlüsse von Versammlungen
ZGB RF ist von neuen Kapitel betreffend der Beschlüsse der Hauptversammlungen für alle Teilnehmer der zivilrechtlichen Beziehungen (Gesellschafter von juristischen Personen, Gläubiger usw.) ergänzt.
Der Beschluss der Versammlung gilt als angenommen, wenn über ihn über die Mehrheit der Teilnehmer der Versammlung abgestimmt hat und dabei nahm an der Versammlung nicht weniger als fünfzig Prozente von der Gesamtzahl der Teilnehmer der entsprechenden zivilrechtlichen Gesellschaft teil.
Der Beschluss der Versammlung wird im Protokoll schriftlich aufgemacht. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden in der Versammlung und dem Sekretär der Versammlung unterschrieben. Im Protokoll über die Entscheidungen der Direktabstimmung wird das Datum, die Zeit und die Stelle der Durchführung der Versammlung, die Information über die Personen, die an der Versammlung teilnahmen, die Abstimmungsergebnisse in jeder Frage der Tagesordnung, die Information über die Personen, die die Stimmenzählung durchführten, usw. angewiesen.
Den Gesetz sind die Bedingungen der Ungültigkeit der Beschlüsse und der Bedingungen, nach denen sich die Lösungen abstreitende und ungültige bestimmen (Art. 181.3, 181.4 und 181.5 ZGB RF).
Die Vertretung und die Vollmacht
Eine der Hauptänderungen ist die Änderung der Laufzeit einer Vollmacht. Wenn in den heutzutage geltenden Vorschriften die Beschränkung der Laufzeit der Vollmacht von drei Jahren enthalten ist, so kann man nach dem Gesetz in der Vollmacht eine beliebige Frist ihrer Gültigkeit feststellen.
Untervollmacht (Art. 187 ZGB RF). Das Gesetz hebt die Notwendigkeit der notariellen Beglaubigung der Untervollmachten auf, die von juristischen Personen, Leitern der Filialen und der Repräsentanzen der juristischen Personen ausgestellt werden.
Eine neue Art der Vollmacht wird eingeführt: die unwiderrufliche Vollmacht (Art. 188.1 ZGB RF). Die Vollmacht wird für die Erfüllung oder die Versorgung der Erfüllung der Verpflichtung den Personen, die eine Unternehmertätigkeit ausüben, ausgegeben. Jedoch kann sie im Fall des Missbrauchs vom Vertreter aufgehoben werden. Solche Vollmacht soll notariell beglaubigt werden und darf anderen Personen nicht überlassen werden, wenn in ihr solches Recht nicht vorgesehen ist.
Die Ausgabe einer Vollmacht an einigen Personen für die gemeinsamen Handlungen wird auch erlaubt (in Analogie zum Prinzip „vier Augen Prinzip” nach dem deutschen Recht) (der Punkt 5 Art. 185 ZGB RF).
Die Änderungen in ZGB RF gelten ab dem 01. Oktober 2013
Sie werden vom Föderales Gesetz von 02.07.2013 N 142-FS „Über die Änderungen in den Unterabschnitt 3 Abteilungen I des ersten Teiles des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation“ (weiter: «das zweite Gesetz») eingeführt. Die Änderungen betreffen sich die folgenden Vorschriften:
Die Objekte der bürgerlichen Rechte
Das Gesetz ergänzt ZGB RF das neue Objekt der Sachrechte: einheitliche immobile Komplex – die Gesamtheit der von der einheitlichen Bestimmung vereinigten Gebäude, der Bauten und anderer Sachen, die physisch oder technologisch unzertrennlich verbunden sind, einschließlich der linearen Objekte (die Eisenbahnen, die Starkstromleitung, die Rohrleitungen und andere), oder werden auf einem Grundstück gelegen (Art. 133.1 ZGB RF).
Die Früchte, die Produktion, die Einnahme, die infolge der Anwendung der Sache bekommen sind, unabhängig davon, wer sie verwendet, werden dem Besitzer der Sache gehören (Art. 136 ZGB RF). Zur Zeit gehören die Früchte, die Produktion und die Einnahme hingegen, gerade der Person, der die Sache nach der gesetzlichen Gründung anwendet.
Die Wertpapiere
Die Vorschriften betreffend die Wertpapiere, ihrer Arten, der Erfüllung nach dem Wertpapier, dem Übergang der Rechte, der Verantwortung für die Wirklichkeit der Rechte usw. werden ausführlich präzisiert.
Die Führung der Liste der Aktionäre
Zur Zeit erlaubt die russische Gesetzgebung den kleinen Aktiengesellschaften die Liste der Aktionäre selbständig zu führen. Nach dem Zweiten Gesetz wird solche selbständige Führung der Liste unmöglich sein. Alle Aktiengesellschaften, die die Liste der Aktionäre selbständig führen, sollen solche Führung den Registratoren bis zum 1. Oktober 2014 übergeben, die die entsprechenden russischen Lizenzen des professionellen Marktteilnehmers der Wertpapiere haben.