Lizenzierung von Tätigkeiten in Russland

Am 8. August 2001 ist das Föderales Gesetz „Über Lizenzierung von bestimmten Tätigkeitsarten“ Nr. 128-FZ (im weiteren „das Gesetz über Lizenzierung“ genannt) verabschiedet. Der Text des Gesetzes über Lizenzierung ist in der „Rossijskaja gaseta“ vom 10. August 2001 Nr. 153 veröffentlicht. Das Gesetz ist nach Ablauf von 6 Monaten ab Datum seiner Veröffentlichung, d.h. am 10. Februar 2002 in Kraft getreten.
Laut des Gesetzes über Lizenzierung kann der Katalog der lizenzbedürftigen Tätigkeitsarten nur durch die Änderung dieses Gesetzes geändert werden.
Der Katalog von Tätigkeiten, die nicht der Lizenzierung i. S. dieses Gesetzes unterliegen, wurde erweitert. Dies betrifft u. a. die Bereiche des Finanz- und Versicherungswesens, die Herstellung und den Vertrieb von Alkohol, die Nutzung von Atomenergie, Notar- und Zollwesen, Kommunikation, Ausbildung usw.
Nach dem Gesetz sind föderale Exekutivorgane und Exekutivorgane der Subjekten der RF berechtig, Lizenzen zu erteilen. Die minimale Geltungsdauer einer Lizenz wurde von drei auf fünf Jahre erhöht. Die Festsetzung der Lizenzierungsgebühr ist nicht mehr der jeweiligen Lizenzbehörde überlassen, sondern beträgt insgesamt 1300 Rub (ca. 50 USD) – 1000 Rub für Bearbeitung und 300 Rubel für Erteilung einer Lizenz. Dafür hat die Behörde jetzt nicht nur 30, sondern 60 Tage Zeit für die Antragsbearbeitung.
Das Gesetz über Lizenzierung bestimmt eine Liste von Unterlagen zur Erhaltung einer Lizenz. Die Liste kann von anderen Rechtsverordnungen ergänzt werden. Ein Antragsteller muss die folgenden Unterlagen vorlegen:
– Antrag auf Lizenzerteilung;
– beglaubigte Kopien von Gründungsdokumenten und einer Registrierungsbescheinigung einer juristischen Person;
– beglaubigte Kopie einer Registrierungsbescheinigung eines Unternehmens (für natürliche Person);
– beglaubigte Kopie einer Steueranmeldung einer juristischen Person;
– Zahlungsbeleg über die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr;
– Information über Qualifizierung von Mitarbeitern eines Antragstellers.
Innerhalb von 3 Tage nach Bezahlung eine Gebühr für die Erteilung einer Lizenz erhaltet ein Antragsteller eine Lizenz.
Gemäß Gesetzes über Lizenzierung werden Unterlagen nur dann abgelehnt, falls mangelhafte Angaben vorgelegt wurden oder falls die Objekte vom Antragsteller den Lizenzvorschriften nicht entsprechen. Die Ablehnung kann vor Gericht beklagt werden.

von Andrey Nikischenko, 2018
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