Steuersystem in Russland

Das Steuergesetzbuch der RF (russ.: Nalogowyj kodeks – StGB) vom 31.07.1998 der 1.Teil und 05.08.2000 der 2. Teil hat alle Steuer und Besteuerungsvorschriften festgestellt.
Die Besteuerung in Russland ist kompliziert, die russische Regierung ist aber bestrebt, das russische Besteuerungssystem im Rahmen einer Steuerreform zu vereinfachen und die Steuerlast zu reduzieren. Seit 2000 ist der Steuerlast von 44 Steuerarten bis 15 reduziert.
Es gibt in Russland 15 verschiedene Steuerarten: 10 föderale, 3 regionale und 2 kommunale Steuern.

Zu den wichtigsten föderalen Steuern gehören:
Gewinnsteuer auf Körperschaften
Mehrwertsteuer
Einkommensteuer
Verbrauchersteuer
Zölle
Staatliche Gebühren
Wassersteuer

Zu den wichtigsten regionalen Steuern gehören:
Steuer auf Unternehmenvermögen
KfZ-Steuer

Zu den wichtigsten kommunalen Steuern gehören:
Grundstücksteuer
Steuer auf Vermögen von natürlichen Personen

Ausländische Organisationen und natürliche Personen sind ebenso wie russische Organisationen und natürliche Personen steuerpflichtig. Die Zahlung und auch die Befreiung ausländischer Organisationen und natürlicher Personen von der russischen Steuer sind durch den StGB, weitere Gesetze und internationale Verträge geregelt.
Zwischen Russland und Deutschland gibt es ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (DBA), das am 29.05.1996 unterzeichnet wurde. Es wird auf folgende russische Steuerarten angewandt:
– Gewinnsteuer auf Körperschaften
– Einkommensteuer
– Steuer auf Unternehmen- und Privatvermögen
Das DBA erstreckt sich auch auf Dividendenausschüttungen, Zinserträge, Urheberrechte, Einkünfte aus Lizenzvergaben und die Enteignung von Vermögen.

Ausländische Unternehmen, Organisationen und natürliche Personen, die ihre Geschäftstätigkeit durch ständige Vertretungen (Betriebsstätte), d.h. Filialen, Repräsentanzen, Büros, Agenturen, Werke etc., ausüben, sind verpflichtet, sich spätestens dreißig Tage nach Gründung der Vertretung bei dem für den Sitz der Vertretung zuständigen örtlichen Finanzamt (russ.: nalogowaja inspekzija – Steuerinspektion) anzumelden, das fortan die Steuererfassung kontrolliert.

Laut StGB sind das Ministerium für Steuern und Abgaben der RF und seine Unterabteilungen in der RF (Finanzämter) die wichtigsten Steuerbehörden. Darüber hinaus können Zollbehörden und staatliche Fonds außerhalb des Staatsbudgets (Renten-, Kranken- und Sozialversicherungen) Kontrollfunktionen übernehmen.
Steuerzahler sind verpflichtet, zu zahlende Abgaben selbständig zu berechnen, abzuführen und ihre Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Bei Missachtung von Vorgehensweisen oder Fristverletzungen werden Geldstrafen erhoben.

Die wichtigsten föderalen Steuern:
Gewinnsteuer auf Körperschaften
Ausländische juristische Personen, die in Russland einer regulären Geschäftstätigkeit mittels einer ständigen Vertretung nachgehen und / oder Einkünfte haben, unterliegen der Gewinnsteuer. Ihr Satz beträgt 20%.
Der Steuersatz für Einkünfte ausländischer Organisationen, die keiner Geschäftstätigkeit in der RF durch eine ständige Vertretung nachgehen, liegt wie folgt:
– 20% aller Einkünfte, außer, wenn niedriger bestimmt
– 10% der Nutzung, Unterhaltung oder Pachtkosten für Transportmittel oder Container für den internationalen Transport.
– 15% der Einkünfte aus Dividenden von russischen Organisationen an ausländische Organisationen und von ausländischen Organisationen an russische Organisationen.
Der Steuerzahler ist verpflichtet, seine Steuern für die Abrechnungsperiode (Quartal) monatlich abzuführen. Die Steuererklärung ist für jedes Quartal, sowie am Ende des Jahres abzugeben.

Mehrwertsteuer
Sowohl Organisationen, als auch Privatunternehmer müssen Mehrwertsteuer entrichten. Die Besteuerung unterliegt, in Teilen, dem Absatz von Gütern, Arbeiten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der RF.
Die Mehrwertsteuer beträgt 20%, für einzelne Güter (Nahrungsmittel, Kinderwaren) 10%. Die Mehrwertsteuer wird auch bei der Einfuhr in die RF erhoben. Bei Ausfuhr aus der RF wird keine Steuer erhoben. Steuerzahler sind verpflichtet, die Steuer zu zahlen und monatlich eine Steuererklärung darüber abzugeben.
Das betreffende Kapitel des StGB beinhaltet auch Leistungen und Waren, die von der Mehrwertsteuer befreit sind. So entfällt z. B. keine Mehrwertsteuer auf die Miete von Diensträumen und (oder) Wohnräumen von in Russland registrierten Ausländern oder in der RF akkreditierten Organisationen.
Im Art. 161 StGB bestehen die Bestimmungen für die Abführung der MWSt. bei ausländischen Organisationen, die nicht bei der russischen Steuerbehörde registriert sind. Für der Fall, dass Dienstleistungen von einer deutschen Firma an eine russische Firma auf dem Gebiet der RF geleistet werden, hat die russische Firma die MWSt. von der Zahlung an die ausländische Firma abzuziehen. Die Pflicht der Abführung der MWSt. von einer ausländischen Firma in Russland besteht nach dem Steuerkodex nicht. Nach dem Art. 164.4 StGB wird MWSt. nach einer s.g. Berechnungsmethode berechnet. D.h. die Rechnung muss inkl. MWSt. ausgestellt werden. Für den Fall, dass Leistungen von einer russischen Organisation an eine ausländische Organisation auf dem Gebiet der RF geleistet werden, hat die russische Organisation die Mehrwertsteuer von der Zahlung an die ausländische Organisation abzuziehen. Ausländische Organisationen können ihre gezahlte Mehrwertsteuer, zurückverlangen, wenn sie in der russischen Steuererklärung aufgeführt sind.

Verbrauchsteuer
Sowohl Organisationen, als auch Privatunternehmer müssen Verbrauchsteuer entrichten. Der Steuer unterliegt der Absatz und die Einfuhr von unter diese Steuer fallende Güter in der RF. Unter die Verbrauchsteuer fallen folgende Güter:
– Äthylhaltiger Sprit und alkoholhaltige Produkte
– Bier
– Tabakwaren
– Schmuckerzeugnisse
– Pkws und Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 67,5 Kwatt (90 PS)
– Benzin und Motorenöle
– Öl und Erdgas
Der Steuersatz wird in Rubel bestimmt (bei Öl und Gas in %) und hängt von den einzelnen Gütern ab. Die Steuerzahler haben die Verbrauchsteuer ins staatliche Budget abzuführen und monatlich in ihrer Steuererklärung anzugeben.
Persönliche Einkommensteuer
Natürliche Personen, Steuerresidenten der RF und natürliche Personen, die ihr Einkommen aus der RF beziehen, aber keine Steuerresidenten der RF sind, müssen die persönliche Einkommensteuer abführen. Steuerresidenten der RF sind natürliche Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der RF haben.
Es ist das Einkommen zu versteuern, das der Steuerzahler aus Quellen in der RF bezieht und (oder) aus Quellen außerhalb Russlands, wenn der Steuerzahler Steuerresident in Russland ist.
Der Steuersatz auf das persönliche Einkommen beträgt 13%. Für Nichtresidenten der RF (natürliche Personen, die sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Russland befinden) beträgt er 30%. Einkünfte aus Dividenden sind zu 6% zu versteuern. Lotterieeinkommen, Prämien aus freiwilligen Versicherungen und Zinseinkünfte aus Bankeinlagen sind zu 35% zu versteuern. Die Steuerzahler haben ihre Einkommensteuer monatlich und/oder am Ende des Jahres abzuführen.

Einheitliche Sozialsteuer
Die einheitliche Sozialsteuer (ESS) ist ab 2010 n (Arbeitgeber: Organisationen und Privatunternehmer) an den staatlichen Außenfond – Pensionsfond der RF, Sozialversicherungsfond der RF, Krankenversicherungsfond der RF – abzuführen.
Jetzt werden die Gesellschaften die Abgaben von Zahlungen, Lohnzahlungen und anderen Prämien für die Arbeitnehmer (auch für ausländische Mitarbeiter in Russland) an jedes Fonds seperat erhoben: Rentenfonnd, Sozialversicherungs- und Medizinversicherungsfonds. Sie sind von dem Arbeitgeber zu errechnen.
22% an den Pensionsfond fließen, 2,9% in den Sozialversicherungsfond und 5,1% gehen an den Medizinversicherungsfond. Landwirtschaftliche Betriebe müssen mind. 20% abführen, Privatunternehmer mind. 14% und Rechtsanwälte mind. 8%. Steuer, sowie monatliche Steuererklärung sind vom Steuerzahler zu entrichten.

Zollgebühren
Die Zollgebühren werden von der Regierung der RF bestimmt. Mit der Verordnung der Regierung der RF Nr. 830 vom 30.11.2001 „Über Zolltarif der RF“ wurden die Sätze für die Zolleinfuhr festgesetzt. In Übereinstimmung mit dem betreffenden Beschluss beträgt die Gebühr, abhängig von der bestimmten Warengruppe, 0 – 25% des Zollwertes von einzuführenden Guten. Ausfuhrzölle werden für einige Warenkategorie (Gas, Erdöl, Holz, Metalle, Fisch usw.) auch nach Regierungsverordnungen festgesetzt.

Staatliche Gebühren
Staatliche Gebühren müssen bei Vornahme von juristischen Handlungen gezahlt werden (z. B. bei Einreichung einer Klage) oder bei Herausgabe von Akten durch Bevollmächtigte der Organe oder der zuständigen Abteilungen (z. B. der Gerichte oder durch Notare).
Die staatlichen Abgaben sind von den Bürgern der RF, ausländischen Bürgern und juristischen Personen zu entrichten.
Der Umfang der Abgaben hängt von der konkret verlangten Handlung oder den verlangten Dokumenten ab und wird in Rubeln oder in % berechnet.

Die wichtigsten Regionalsteuern:
Steuer auf das Unternehmensvermögen
Diese Steuer ist von russischen und ausländischen Unternehmen zu zahlen, die in Russland Vermögenswerte besitzen. In den Geltungsbereich fällt bewegliches als auch unbewegliches Vermögen, berechnet, nach den in der Bilanz aufgeführten Objekte des Grundvermögens.
Der Höchstsatz der Steuer beträgt 2,2 %. Konkrete Sätze in Abhängigkeit von den Arten der Unternehmenstätigkeit werden durch die regionale Gesetzgebung bestimmt. Die Steuer wird vierteljährlich in den Regionalhaushalt eingezahlt.

Die wichtigsten Kommunalsteuern:
Steuer auf das Privatvermögen
In Verbindung mit dem Gesetz der Russischen Föderation N 2003-1 vom 9. Dezember 1991 „Steuern auf das Privatvermögen“ sind Privatpersonen und Eigentümer von Vermögenswerten (Gebäude, Wohnungen, Verkehrsmittel, außer Kraftfahrzeuge) verpflichtet, jährlich eine Steuer auf ihr Vermögen in Höhe von 2 % des Vermögenswertes zu zahlen. Seit dem 1. Januar 2002 trat das Moskauer Gesetz Nr. 54 vom 24.10.2001 über die „Steuersätze auf das Privatvermögen“ in Kraft, welches Steuersätze für Gebäude, Wohnräume als auch auf Verkehrsmittel der Luft- und Wasserwege festsetzt, die im Moskauer Gebiet registriert sind.

Grundstücksteuer
Im Zusammenhang mit dem Gesetz N1738-1 der Russischen Föderation vom 11. Oktober 1991 „Grundstückszahlungen“ sind die Eigentümer von Grundstücken dazu verpflichtet eine Steuer auf ihr Grundstück zu zahlen. Pächter sind von dieser Steuer ausgeschlossen. Die Höhe der Steuer wird durch die örtlichen Verwaltungsorgane festgesetzt und mit stabilen Preisen pro Grundstückseinheit auf Jahresbasis kalkuliert.
Zusätzliche Information über die Besteuerungsverfahren in Russland können Sie im Ministerium für Steuer und Abgaben der Russischen Föderation oder Moskauer Verwaltung des Ministeriums für Steuer und Abgaben der Russischen Föderation erhalten.

von Andrey Nikischenko, 2019
Das Merkblatt ist nur für eine allgemeine Information. Ich stehe Ihnen immer gerne zur Verfügung für weitere Fragen.