Akkreditierung einer Zweigniederlassung in Russland

Rechtlicher Status der Zweigniederlassung

Zweigniederlassung ist nach dem Art. 55 Abs. 1 des russischen Zivilgesetzbuches eine abgesonderte Einrichtung einer ausländischen Gesellschaft und übt sämtliche ihrer Funktionen oder einen Teil davon aus, einschließlich der Funktion einer Repräsentanz. Nach dem Art. 55 Abs. 3 ZGB ist eine Zweigniederlassung keine juristische Person. Sie verfügt über keine selbständige Rechtsfähigkeit und hängen voll von der ausländischen Gesellschaft ab. Die Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung hängt voll von der Rechtsfähigkeit der ausländischen Gesellschaft ab. Die Rahmen der Rechtsfähigkeit der Zweigniederlassung werden durch die Gesellschaft in der Ordnung der Zweigniederlassung bestimmt. Für Ausübung ihrer Tätigkeit in Russland verfügt eine Zweigniederlassung über ein Vermögen. Das Vermögen gehört der Zweigniederlassung, befindet sich aber im Eigentum der ausländischen Gesellschaft. Im Buch liegt das Vermögen gleichzeitig an der Bilanz der Zweigniederlassung und der ausländischen Gesellschaft. Unterschieden zw. Zweigniederlassung und Repräsentanz besteht in der zu erfüllenden Aufgaben. Eine Zweigniederlassung übt Funktionen einer Gesellschaft darunter eine Wirtschaftstätigkeit aus. Aufgaben einer Repräsentanz liegen in Vertretung und Interessenverteidigung. Z.B. eine Repräsentanz einer Kreditgesellschaft darf im Unterschied zu der Zweigniederlassung keine Bankgeschäfte ausüben.

Eröffnungsverfahren einer Zweigniederlassung
Das Eröffnungs- und Tätigkeitsverfahren von Zweigniederlassungen ausländischer Firmen in Russland ist im Föderalen Gesetz „Über ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation“ Nr. 160-FZ vom 09.07.1999 eröffnen. Ab 1. Januar 2015 sind die neuen Regelungen für ausländischen Repräsentanzen und Filialen in Russland (Das Gesetz der Russischen Föderation von 05.05.2014 N 106-FS) in Kraft getreten.

Eröffnungsverfahren von Zweigniederlassung in Russland
Die Akkreditierung von Zweigniederlassung in Russland erfolgt über Steuerbehörden in Moskau.
Die Akkreditierungsfrist: befristet.
Die Akkreditierungsgebühr: 120 000 Rubel.
Liste von notwendigen für die Akkreditierung Unterlagen:
• Antrag auf Akkreditierung ;
• Handelsregisterauszug;
• Kopie des aktuellen Gründungsvertrages (Satzung);
• Beschluss der Geschäftsführung über die Gründung einer Zweigniederlassung;
• Repräsentanzordnung;
• Bevollmächtigung des Zweigniederlassungsleiters zur Geschäftsführung sowie Eröffnung und Führen von Konten;
• Vollmacht eines Vertreters der ausländischen Firma zur Eröffnung der Zweigniederlassung (falls der Vertreter nicht gleichzeitig Zweigniederlassungsleiter ist);
• Informationsbrief des Finanzamts mit der Steuernummer des Unternehmens.
Die Zweigniederlassung muss auch von der russischen Handelskammer den Anzahl der ausländichen Mitarbeiter anerkennen und dem Steuerbehörden vorliegen.
Alle Dokumente müssen nicht alte als 12 Monaten werden und in die russische Sprache übersetzt und die Unterschrift des Übersetzers von einem russischen Notar beglaubigt werden. Darüber hinaus sind die Dokumente (ausser Antrag) notariell zu beglaubigen und mit einer Apostille zu versehen.
Neben der Akkreditierung der Zweigniederlassung ist die Eintragung in Statistik- und Sozialbehörden notwendig.
Eine Zweigniederlassung darf Bankkonten in Ruben und Devisen nach o.g. Anmeldungen eröffnen.
Man muss beachten, dass nach dem Art. 22 des Föderalen Gesetzes „Über ausländische Investitionen in der RF“ eine Zweigniederlassungsordnung die folgenden wichtigen Informationen enthalten muss:
• Name der Zweigniederlassung und ihrer Hauptfirma – Rechtsform der Hauptfirma
• Adresse der Zweigniederlassung und ihrer Hauptfirma
• Ziele der Eröffnung und Tätigkeit der Zweigniederlassung
• Die Vermögens- oder Geldeinlage und Frist der Einlage in der Zweigniederlassung
• Leitung der Zweigniederlassung
Tätigkeit und Leitung von Zweigniederlassungen
Eine Zweigniederlassung darf neben Vertretungstätigkeit auch andere Tätigkeit einer ausländischen Firma darunter wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Nach dem Art. 22 des Föderalen Gesetzes „Über ausländische Investitionen in der RF“ darf eine Zweigniederlassung eine wirtschaftliche Tätigkeit seit dem Datum der Akkreditierung erfolgen. Eine Zweigniederlassung beendet ihre wirtschaftliche Tätigkeit seit dem Ende der Akkreditierung. Leitung einer Zweigniederlassung erfolgt durch einen Zweigniederlassungsleiter. Leiter der Zweigniederlassung wird durch die Geschäftsführung einer ausländischen Gesellschaft ernannt. Leiter der Zweigniederlassung darf eine ausländische Gesellschaft auf Gründ einer Generalvollmacht vertreten. Untervollmacht ist auch mit der Einhaltung des Art. 187 ZGB möglich. Alle Haftung für Verpflichtungen einer Zweigniederlassung trägt eine ausländische Gesellschaft, da die Zweigniederlassung handelt im Namen der Gesellschaft. Eine Zweigniederlassung darf klagen nur im Namen der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird von Dritten für Tätigkeit der Zweigniederlassung verklagt.

Besteuerung der Zweigniederlassung
Da Zweigniederlassung kommerzielle Tätigkeit ausüben darf, so ist sie aus steuerlicher Sicht eine Betriebstätte und entrichtet in Russland Gewinnsteuer, MwSt. u.s.w. Eine Zweigniederlassung muss auch Einkommensteuer und Abgaben in Fonds vom Gehalt ihrer Mitarbeiter zahlen. Ausländische Mitarbeiter der Zweigniederlassung zahlen die Einkommensteuer und liegen Steuererklärung selber.

Einreise, Aufenthalt und Geschäftstätigkeit von ausländischen Mitarbeitern der Zweigniederlassung
Einreise in Russland von ausländischen Mitarbeitern, die eine persönliche Akkreditierung bekommen haben, erfolgt auf Gründ eines Reisepasses und Einreisevisum. Das Einreisevisum wird vom russischen Konsulat im Land der Beantragung auf Gründ einer Einladung von einer akkreditierenden Behörde erteilt.
Nach der Einreise wird das Visum auf ein Jahr verlängert. Der Mitarbeier muss dafür den Reisepass mit Einreisevisum in die Akkrediteirungsbehörde für die Visaverlängerung abgeben. Eine Aufenthalt in Russlland muss bei einem territorialen Migrationsdienst innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise angemeldet werden.
Ausländische Mitarbeiter der Zweigniederlassung dürfen ihre Arbeitsverhältnisse in Russland nur auf Grund einer Arbeitserlaubnis erfolgen, die vom Föderalen Migrationsdienst erteilt wird.

von Andrey Nikischenko, 2018
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