Nichtkommerzielle Organisationen in Russland

Eine GmbH ist eine Gesellschaft, die für gewerbliche Tätigkeit gedacht ist. Wenn Sie reine, nicht-kommerzielle Tätigkeit durchführen möchten, können Sie nach dem russischen Recht eine der folgenden Gesellschaftsformen wählen:
1. Konsumgenossenschaft
2. Gesellschaftliche und religiöse Organisationen (Vereine)
3. Stiftungen
4. Staatliche Korporation
5. Nicht-kommerzielle Partnerschaft
6. Institutionen
7. Selbständige nicht-kommerzielle Organisation
8. Vereinigungen juristischer Personen (Assoziationen und Verbände)
Die rechtlichen Bestimmungen der nicht-kommerziellen Gesellschaften werden vor allem im Zivilgesetzbuch der RF (Art. 116-123, erster Teil vom 01.01.1995) („ZGB“) und im Föderalen Gesetz „Über nicht-kommerzielle Organisationen“ Nr. 7-FZ vom 12.01.1996 („Gesetz“) geregelt.
Nach dem Gesetz darf eine nicht-kommerzielle Organisation keinen gewerblichen Zweck verfolgen und darf den erhaltenen Gewinn zwischen den Gesellschaftern nicht verteilen. Eine nicht-kommerzielle Gesellschaft ist juristische Person und muss staatlich registriert werden. Die Leitungsorgane sind die Hauptversammlung oder das kollegiale Hauptorgan.
1. Konsumgenossenschaft
Die Konsumgenossenschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Bürgern und juristischen Personen auf mitgliedschaftlicher Grundlage zur Befriedigung materieller und sonstiger Bedürfnisse der Mitglieder, die im Wege der Vereinigung anteiliger Vermögensbeiträge durch ihre Mitglieder erfolgt (Art. 116 I ZGB). Die rechtlichen Bestimmungen werden auch nach dem Föderalen Gesetz „Über die Konsumgenossenschaft“ Nr. 97-FZ vom 11.07.1997 geregelt. Die Zahl der Gesellschafter muss mindestens 5 (natürliche Personen) oder 3 (juristische Personen) betragen. Gründungsdokument ist die Satzung. Die Konsumgenossenschaft haftet im vollen Umfang für ihre Verbindlichkeiten. Die Einkünfte, die eine Konsumgenossenschaft aus der dem Gesetz und dem Statut entsprechend betriebenen unternehmerischen Tätigkeit erlangt, werden unter ihren Mitgliedern verteilt.
2. Gesellschaftliche und religiöse Organisationen (Vereine)
Gesellschaftliche und religiöse Organisationen (Vereine) sind freiwillige Vereinigungen von Bürgern, die sich im durch das Gesetz bestimmten Verfahren auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zur Befriedigung geistlicher und anderer immaterieller Bedürfnisse vereinigt haben (Art. 117 I ZGB).
3. Stiftungen
Eine Stiftung ist eine nicht-kommerzielle Organisation ohne Mitgliedschaft, die von Bürgern und/oder von juristischen Personen auf der Grundlage freiwilliger Vermögensbeiträge gegründet wird und soziale, wohltätige, kulturelle, Bildungs- oder andere gesellschaftlich nützliche Zwecke verfolgt (Art. 118 I ZGB).
4. Staatliche Korporation
Eine staatliche Korporation ist eine nicht-kommerzielle Organisation ohne Mitgliedschaft, die von der Russischen Föderation auf Grund einer Sacheinlage gegründet wird.
5. Nicht-kommerzielle Partnerschaft
Eine nicht-kommerzielle Partnerschaft ist eine nicht-kommerzielle Organisation mit Mitgliedschaft, die von Bürgern und/oder von juristischen Personen gegründet wird und soziale, wohltätige, kulturelle, Bildungs- oder andere gesellschaftlich nützliche Zwecke verfolgt (Art. 8 I Gesetz). Das einer nicht-kommerziellen Partnerschaft von ihren Gründern übergebene Vermögen ist Eigentum einer nicht-kommerziellen Partnerschaft. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht, und die Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter nicht. Eine nicht-kommerzielle Partnerschaft kann gewerbliche Tätigkeit nur insoweit betreiben, als dies der Erreichung der Zwecke dient, derentwegen sie errichtet sind, und dies diesen Zwecken entspricht (das betrifft auch alle nicht-kommerziellen Organisationen). Der Gesellschafter kann im Zweifel einen Vermögensteil der Gesellschaft beim Austritt bekommen. Das Gründungsdokument ist die Satzung (Gesellschaftsvertrag).
6. Institutionen
Eine Institution ist eine Organisation, die vom Eigentümer zur Verwirklichung von Verwaltungs-, sozialkulturellen oder anderen Aufgaben nicht-kommerziellen Charakters gegründet und von ihm vollständig oder teilweise finanziert wird (Art. 120 I ZGB). Eine Institution haftet für ihre Verbindlichkeiten mit den ihr zur Verfügung stehenden Geldmitteln. Reichen diese nicht aus, so haftet der Eigentümer des betreffenden Vermögens subsidiär für die Verbindlichkeiten der Institution.
7. Selbständige nicht-kommerzielle Organisation
Selbständige nicht-kommerzielle Organisation ist eine Organisation ohne Mitgliedschaft, die von Bürgern oder von juristischen Personen auf der Grundlage freiwilliger Vermögensbeiträge zu Dienstleistungszwecken in kulturellen, wissenschaftlichen, rechtlichen, sportlichen und anderen Bereichen gegründet wird (Art. 10 I Gesetz). Das einer selbständigen nicht-kommerziellen Organisation von ihren Gründern übergebene Vermögen ist Eigentum einer selbständigen nicht-kommerziellen Organisation. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht, und die Gesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Gesellschafter nicht. Eine selbständige nicht-kommerzielle Organisation kann eine gewerbliche Tätigkeit nur insoweit betreiben, als dies der Erreichung der Zwecke dient, derentwegen sie errichtet sind und dies diesen Zwecken entspricht. Das Gründungsdokument ist die Satzung (Gesellschaftsvertrag).
8. Vereinigungen juristischer Personen (Assoziationen und Verbände)
Vereinigungen juristischer Personen (Assoziationen und Verbände) sind Organisationen, die von kommerziellen Gesellschaften zur Koordinierung ihrer unternehmerischen Tätigkeit sowie zur Vertretung und zum Schutz gemeinsamer Vermögensinteressen durch den Vertrag gegründet werden (Art. 121 I ZGB). Eine Assoziation (Verband) haftet nicht für Verbindlichkeiten ihrer Mitglieder. Die Mitglieder einer Assoziation (Verbandes) haften subsidiär für deren Verbindlichkeiten nach den Bestimmungen der Gründungsdokumente der Assoziation über den Umfang und das Verfahren. Die Gründungsdokumente sind der Gesellschaftsvertrag und die Satzung. Eine Assoziation (Verband) kann in eine gewerbliche Gesellschaft umgewandelt werden.
Da eine nicht-kommerzielle Gesellschaft keinen gewerblichen Zweck verfolgt und keinen Gewinn erzielt, muss sie keine Gewinnsteuer oder andere Umsatzsteuern zu bezahlen. Ferner wird eine nicht-kommerzielle Geselschaft wie die übrigen russischen juristischen Personen besteuert.

von Andrey Nikischenko, 2018
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