Das neue Zivilgesetzbuch in Russland

von Andrej Nikischenko, LL.M.
11.01.2013

Der Zeit geht die Reform der Zivilgesetzgebung, die eine Menge von Novellen ins Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation (im weiteren: «ZGB») bringen kann. Die wesentlichsten Änderungen beziehen sich den gesellschaftsrechtlichen Teil des Gesetzbuches.
Es wird angenommen, dass solche Rechtsformen wie die geschlossenen und offenen Aktiengesellschaften, der Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung nicht mehr existieren werden. Die Gesellschaften mit der zusätzlichen Verantwortung und die geschlossenen Aktiengesellschaften sollen in die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder die Produktionsgenossenschaften, und die offenen Aktiengesellschaften in die öffentlichen Aktiengesellschaften umgewandelt werden.
Zur Zeit beziehen sich die Änderungen den kleinen Teil des ZGB, so am 11. Januar 2013 ist das Föderale Gesetz veröffentlicht, nach dem einige Vorschriften im ersten Teil des ZGB geändert sind, und ab dem 1. März 2013 in Kraft treten und die folgenden:
– die die Hauptgrundlage der Zivilgesetzgebung betreffen,
– die Ordnung der staatlichen Registrierung der Rechte auf das Eigentum,
– die Ordnung der Anerkennung eines Bürgers geschäftsunfähig und die Ordnung der Errichtung der Pflegschaft und der Erfüllung von den Vormunden der Pflichten,
– sowie die Ordnung der Gründung der bäuerlichen (Farmer-) Wirtschaft.
Kurz werden wir die übrigen Vorschriften des Projektes des ZGB betreffen:
Juristische Personen
Die Gesellschaften und die unitären Gesellschaften
Die juristischen Personen werden auf die Gesellschaften (Korporationen) und die unitären Gesellschaften (Art. 65.1 ZGB) geteilt sein. Zu den Gesellschaften verhalten sich die juristischen Personen, die Gründer (die Gesellschafter) in die über das Recht auf die Beteiligung an ihrer Tätigkeit verfügen. Zu ihm verhalten sich die wirtschaftlichen Genossenschaften und die Gesellschaften, produktions- und die Konsumgenossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen, die Assoziationen und die Verbände.
Zu den unitären Gesellschaften verhalten sich die juristische Personen, deren Gründer an sie nicht teilnehmen und Rechte der Mitgliedschaft nicht erwerben. Zu ihm verhalten sich die staatlichen und unitären Kommunalunternehmen, die Fonds, der Einrichtungen, sowie die religiösen Organisationen.
Beschluss über die Gründung einer juristischen Person
Außer den schon existierenden Forderungen, wie Angabe über die Gründung einer juristischen Person, Annahme ihrer Satzung, über die Ordnung, die Höhe, die Weisen und die Fristen der Bildung des Eigentums der Gesellschaft, über die Wahl (die Bestimmung) der Organe der Gesellschaft, der Beschluss über die Gründung einer Gesellschaft wird die neuen Forderungen u. zwar über das Verfahren der gemeinsamen Tätigkeit der Gründer nach der Gründung einer Gesellschaft und über die Abstimmungsergebnisse der Gründer für Gründung einer Gesellschaft (den Abs. 3 Art. 50.1 ZGB) ergänzt.
Die Gründungsunterlagen
Die Satzung ist ein einziges Dokument einer juristischen Person, mit Ausnahme der wirtschaftlichen Genossenschaft, die aufgrund eines Gründungsvertrags (Art. 52 ZGB) tätigt ist.
Der Sitz der Gesellschaft
Neu ist die Befestigung der Verantwortung in Bezug auf die Gesellschaften der Folgen der Nichterhaltung von juristisch bedeutsamen Mitteilungen, d.h. wird vor allem die Mitteilungen von den staatlichen Kontrollbehörden, zum Beispiel, vom Finanzamt u.a., die an eine angegebene Adresse der Gesellschaft, die im einheitlichen staatlichen Register von juristischen Personen angegeben ist, sowie eine Gesellschaft trägt das Risiko der Abwesenheit an der angegebenen Adresse eines Exekutivorganes oder eines Vertreters (der Abs. 2 Art. 54 ZGB). Jetzt gelten die Mitteilungen, die an die Adresse geliefert sind, angegeben im einheitlichen staatlichen Register von juristischen Personen, als erhalten für die Gesellschaft, obwohl sie sich an diese Adresse nicht befindet. Dieses Maßnahme ist auf die Verminderung der Zahl von Gesellschaften gerichtet, deren Verwaltungsorgane, sich nach angegeben im Staatsregister von juristischen Personen der Adresse nicht befinden.
Wichtig ist auch, wenn eine ausländische Gesellschaft eines Vertreters auf dem Territorium der Russischen Föderation hat, gelten die Mitteilungen, die an die Adresse solchen Vertreters geliefert sind, als erhalten von der ausländischen Gesellschaft.
Die Rolle des einheitlichen staatlichen Registers
Die Vertragsseiten sind berechtigt, sich auf Angaben des einheitlichen staatlichen Register von juristischen Personen zu verlassen, dass die Geschäftspersonen mehr geschützt wird (Art. 51 ZGB).
Das Stammkapital
Die Höhe des minimalen Stammkapitals für eine GmbH blieb vorige 10000 Rubel, für AG – 100000 Rubel. Jedoch hat sich das Verfahren der Eintragung des Stammkapitals geändert und jetzt muss man bis zur Registrierung nicht weniger ¾ des Stammkapitals, und die restliche Summe im Laufe vom ersten Jahr der Tätigkeit der Gesellschaft (Art. 66.2 ZGB) beitragen.
Die Verantwortung des Alleingesellschafters
Im Fall der Gründung der wirtschaftlichen Gesellschaft von einer Person trägt solcher Gründer/Gesellschafter die subsidiäre Verantwortung nach den Verpflichtungen der wirtschaftlichen Gesellschaft, die infolge der Erfüllung von der Gesellschaft seiner Anweisungen entstanden (Art. 66 ZGB).
Öffentliche und nicht öffentliche Gesellschaften
ZGB führt das neue Prinzip der Verteilung der wirtschaftlichen Gesellschaften auf öffentliche und nicht öffentliche (Art. 66.3 ZGB) ein, was uns den Rechtsnormen der Gesetzgebung der europäischen Länder, einschließlich Deutschlands zugeht.
Zu den öffentlichen Gesellschaften beziehen sich eine Aktiengesellschaft, dessen Aktien und die wertvollen Papiere, die in seinen Aktien konvertierbar öffentlich aufgestellt werden (mittels der offenen Verschreibung) oder öffentlich behandeln. Jetzt wird eine obligatorische Regel für AG der Hinweis in der Satzung und dem Firmenname, dass die Gesellschaft öffentlich ist. Für AG wird es obligatorisch, ein jährliches Audit durchzuführen. Es ist auch obligatorisch, ein Aufsichtsrat nicht weniger als 5 Mitglieder zu haben.
Zur nicht öffentlichen wirtschaftlichen Gesellschaft verhält sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschafter bekommen das Recht, die Struktur der Verwaltungsorgane und die Einberufung der Vollversammlung usw. frei zu bestimmen. Nach dem Wesen ist zu bestimmen, den Gesellschaftern wird erlaubt, eine beliebige innere Struktur der Gesellschaft zu schaffen.
Jedoch wird das Verbot der Kreuzverwaltung der Gesellschaften (Art. 67 ZGB) eingeführt, wenn die Gesellschaft, der kontrollierten zweiten Person, an der Geschäftsleitung zweites beteiligt.
Die Verwaltungsorgane
Das oberste Organ der Verwaltung in den wirtschaftlichen Gesellschaften bleibt die Hauptgesellschafterversammlung.
Gesellschafter ist auch berechtigt, das Aufsichtsorgan, die Tätigkeit der Exekutivorgane kontrolliert. Neu ist, dass das alleinige Exekutivorgan aus einigen Personen bestehen kann, wenn es von Gesetzen über den wirtschaftlichen Gesellschaften vorgesehen wird.
Der Umfang der Rechte von Gesellschaftern
Zur Zeit besteht der Umfang der Rechte von Gesellschafter der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung proportional ihren Anteilen im Stammkapital der Gesellschaft. Es wird die Möglichkeit vorgesehen, andere Verteilung des Umfanges der Rechte in der Satzung der Gesellschaft, sowie im korporativen Vertrag (Art. 66 ZGB) vorzustellen.
Der korporative Vertrag
Novelle ist das Recht für Gesellschafter der wirtschaftlichen Gesellschaft, untereinander den Vertrag über die Verwirklichung der korporativen Rechte – der korporative Vertrag (Art. 67.2 ZGB) zu schließen, entsprechend dem sie sich verpflichten, diese Rechte in einer bestimmten Weise zu verwirklichen oder, sich zu enthalten oder auf ihre Verwirklichung zu verzichten, sowie in einer bestimmten Weise auf der Hauptgesellschafterversammlung zu stimmen, andere Handlungen nach der Verwaltung der Gesellschaft zu verwirklichen, oder die Anteile in seinem Stammkapital (der Aktie) nach einem bestimmten Preis zu erwerben oder zu enteignen und beim Eintritt bestimmter Umstände die Entfremdung des Anteiles (der Aktien) bis zum Einbruch bestimmter Umstände zu enthalten.
Die Vertragsseiten sind verpflichtet, der Gesellschaft den Abschluss solches Vertrags mitzuteilen.
Auch ist es den Kreditoren und anderen Personen erlaubt, den Vertrag mit Gesellschaftern zu schließen, zu denen die Vorschriften des korporativen Vertrags verwendet werden können.
Beschlusse der Hauptgesellschafterversammlung
Neu ist die Regelung über das Verfahren des Beschlusstreffens an den Hauptversammlungen in wirtschaftlichen Gesellschaften. Es wird das Verfahren des Beschlusstreffens, die Forderung zur Erledigung des Protokolls des Beschlusses der Hauptversammlung, die Lage der Ungültigkeit und der Bestreitbarkeit des Beschlusses der Hauptversammlungen vorgesehen.
Es wird das Verfahren der Bestätigung des Beschlusses der Hauptgesellschafterversammlung (Abs. 3 Art. 67.1 ZGB) vorgesehen:
In der öffentlichen Gesellschaft bestätigt die Person, die die Register von Aktionären führt und erfüllt die Funktionen der Rechenkommission,
Für andere wirtschaftliche Gesellschaften ist die notarielle Beglaubigung des Beschlusses vorgesehen, wenn andere Weise von der Satzung der Gesellschaft oder des Beschlusses der Hauptgesellschafterversammlung, das von allen Gesellschaftern einstimmig genommen wird, nicht vorgesehen ist.
Die Verantwortung der Organe der Gesellschaft
Die Forderung, für die vorgestellte Gesellschaft gewissenhaft und vernunftmäßig zu wirken, das in Bezug auf das alleine Exekutivorgan früher existierte, erstreckt sich jetzt auch auf die Mitglieder der kollektiven Organe der Gesellschaft (Direktorenrat, Vorstand u.a.) (Art. 53 ZGB). Für die Nichteinhaltung dieser Forderung ist die Verantwortung (Art. 53.1 ZGB) vorgesehen.
Affiliierte Personen
Es wird der Begriff affiliierte Personen (Art. 53.2 ZGB) und eine Person, die die Gesellschaft kontrolliert (Art. 53.3 ZGB), eingeführt. Früher waren diese Begriffe in der russischen Antimonopolgesetzgebung enthalten.
Die Reorganisation und die Liquidation der Rechtsperson
Zur Vermeidung der Zweifeln wird die Möglichkeit der komplizierten Reorganisationen mit der Teilnahme mehr zwei Gesellschafter mit der gleichzeitigen Kombination verschiedener Formen der Reorganisation (Art. 57 ZGB) vorgesehen.
Es werden die Grundlagen der Liquidation einer Gesellschaft (Art. 61 ZGB) ausweitert. Zum Beispiel, eine Gesellschaft gilt als aufgelöst, wenn sie im Laufe von den Letzten zwölf Monate die Dokumente des Berichtswesens in einer Steuerbehörde nicht vorstellt und keine Bankoperationen erfühlt. Diese Maßnahme wird helfen, die Zahl registrierte, aber untätige Gesellschaften in Russland zu verringern.
Das zeitweilige Bankkonto zu Zwecken der Gründung der Gesellschaft
Auch bezieht sich zu dem korporativen Thema das Verfahren über die Eröffnung eines Bankkontos für die Gesellschaft vor der Gründung. Das Bankkonto öffnet sich von der Bank zu Zwecken der Anzahlung des Stammkapitals in der geschaffenen Gesellschaft. Für seine Eröffnung wird der Antrag von einem der Gründer mit der Anlage eines Beschlusses über die Gründung und von Gründungsdokumenten der Gesellschaft gefordert.
Kurz werden wir auf andere Novellen stehenbleiben, die sich zur wirtschaftlichen Tätigkeit beziehen.
Die unwiderrufliche Vollmacht
Die neue Art der Vollmacht für die Personen, die die Unternehmertätigkeit verwirklichen. Solche Vollmacht wird auf die Verwirklichung einer bestimmten Handlung und in der Regel ausgegeben und kann nach Abschluss aufgehoben werden, obwohl die Laufzeit der Vollmacht noch nicht abgelaufen ist.
Die unwiderrufliche Vollmacht unterliegt der notariellen Beglaubigung. Die Untervollmacht ist verboten.
Der Abschluss von Verträgen
Jetzt ist in ZGB eine Möglichkeit des Austausches von den Dokumenten beim Vertragsabschluss per E-Mail gerade gefestigt.
Es sind die neuen Arten von folgenden Verträgen vorgesehen.
Rahmen – bestimmend die allgemeinen Bedingungen des Vertragsabschlusses, an den sich die abgesonderten Verträge anschließen, die das Geschäft konkretisieren.
Optional – gewährend das Recht, den Vertrag zu den Bedingungen zu schließen, die von der Option vorgesehen sind.
Abonnenten- – vorsehend der Eintragung einen der Seiten der periodischen Zahlungen.
Auch sind neu die Grundlagen über die Durchführung der Verhandlungen über den Vertragsabschluss. Es werden die Begriffe der
Unzuverlässigkeit bei der Durchführung der Verhandlungen und die Verantwortung für die Absage im Vertragsabschluss, sowie die Verantwortung für die Verbreitung der vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Durchführung der Verhandlungen bekommen sind gefestigt.
Es wird die Grundlage über die Ungültigkeit eines Außenhandelsvertrags bei der Nichtbefolgung der schriftlichen Form aufgehoben.
Das Geschäft mit dem immobilen Eigentum wird der notariellen Beglaubigung unterliegen.
Neu ZGB stellt das Verbot vom Missbrauch vom Recht – d.h. die Handlungen unter Umgehung des Gesetzes, formell erlaubt vom Gesetz, aber mit der Absicht fest, anderer Person zu gefährden. Die vorliegende Norm ist auf die Ausnahme, einschließlich, der Handlungen der unzuverlässigen Aktionäre in Bezug auf Gesellschaften gerichtet.
Auch führt ZGB das neue Prinzip – die Gewissenhaftigkeit bei der Verwirklichung der bürgerlichen Rechte und der Pflichten ein, deshalb wäre möglich, dass Gerichte bald die vorliegende Rechtsnorm bei der Erledigung von Streitsachen zwischen den wirtschaftenden Personen verwenden.