Registrierung einer Gesellschaft in Russland

Die Registrierung von Gesellschaften in Russland sowie mit ausländischen Kapitalbeteiligung erfolgt auf Grund des Föderalen Gesetzes „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und Einzelunternehmer“ Nr. 129-FZ vom 8. August 2001 ist in Kraft ab 1. Juli 2002 (im weiteren „RegistrierungGes“ genannt) getreten. Der Text des Gesetzes über die Registrierung wurde in der Regierungszeitung „Rossijskaja gazeta“ vom 10. August 2001 Nr. 153 veröffentlicht.
Nach dem russischen Zivilgesetzbuch zu juristischen Personen gehören:
• Kapital- und Personengesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG)
• Produktgenossenschaften
• Staatliche munizipale Unternehmen
• Nicht-kommerzielle Gesellschaften
Das Gesetz über die Registrierung regelt Beziehungen bei der Gründung, Reorganisierung, Liquidierung einer juristischen Person sowie Einzelunternehmen.
Das Föderale Dienst für Steuer, das dem Finanzministerium der RF unterordnet, ist für die Registrierungsfragen verantwortlicht. Die Registrierung erfolgt durch eine lokale Steuerbehörde des Föderales Dienst für Steuer, die sich im Ort der zu registrierenden Firma befindet.
Das Verfahren dauert 5 Arbeitstagen und zum Schluss bekommt eine neugegründete Gesellschaft eine Bescheinigung über staatliche Registrierung (Свидетельство о государственной регистрации юридического лица) sowie eine Bescheinigung über Anmeldung beim Steueramt mit der Steuernummer (Свидетельство о постановке на налоговый учет) und Auszug aus dem Staatsregister von juristischen Personen.
Nach dem Gesetz über Registrierung sind für die Registrierung der Gründung einer Gesellschaft folgende Unterlagen vorgesehen:
• Antrag auf Registrierung (Unterschrift eines Antragstellers hat vom Notar zu beglaubigen. Falls der Antrag im Ausland unterschrieben wird, dann muss er auch mit Apostille versehen werden.)*;
• Beschluss über die Gründung einer juristischen Person (von Gesellschaftern bestimmt) (originale oder notariell beglaubigte Kopien)**;
• Gründungsunterlagen einer juristischen Person (für GmbH und AG – Satzung) (originale 2 Stück)**;
• Handelsregisterauszug von Gesellschaftern (falls die Gesellschafter ausländische Personen eine notariell beglaubigte Kopie mit Apostille und notariell beglaubigte Übersetzung ins Russisch);
• Zahlungsbeleg über die Bezahlung einer Registrierungsgebühr (4000 Rubel (100 Euro).
* Antrag auf Registrierung muss direkt vom Gesellschafter (natürliche Person) oder Leiter eines Gesellschafters (juristische Person) unterschrieben werden. ** Falls die Unterlagen im Ausland unterschrieben wird, dann müssen Unterschriften von Gesellschaftern (bevollmächtigten Personen) vom Notar beglaubigt und die Unterlagen mit Apostille versehen werden.
Nach der Registrierung in Steuerbehörde ist die Anmeldung bei Statistiksamt und Sozialfonds erforderlich. Z.Zt. wird die Pflicht für Anmeldung bei Sozialfonds von registrierten Unternehmen selber aufgehoben. Die Anmeldung wird über Steuerbehörde erfolgen.
Nach der Registrierung darf die Gesellschaft Geschäftskonten in Rubel und Devisen in russichen Banken eröffnen.
Eine aktuelle Information über Registrierungsverfahren von juristischen Personen können Sie auch im Internet finden:
Föderales Dienst für Steuer www.nalog.ru
oder Moskauer Verwaltung des Föderales Dienst für Steuer www.r77.nalog.ru

von Andrey Nikischenko, 2018
Das Merkblatt ist nur für eine allgemeine Information. Ich stehe Ihnen immer gerne zur Verfügung für weitere Fragen.